Versicherungsschutz aus der Erwerbsminderungsrente des Staates nicht ausreichend!
- Axel Höfer
- 9. Jan. 2024
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 24. Feb.
Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) soll Arbeitnehmer absichern, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht oder nur noch teilweise arbeiten können. Doch in der Praxis reicht diese Leistung oft nicht aus, um den Lebensunterhalt zu sichern. Dafür gibt es mehrere Gründe:
1. Geringe Rentenhöhe
Die Erwerbsminderungsrente orientiert sich am bisherigen Einkommen und den geleisteten Beitragsjahren. Da viele Betroffene frühzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden müssen, fehlen wichtige Beitragszeiten, was zu einer niedrigen Rentenzahlung führt. Oft beträgt die volle EM-Rente nur etwa 30–40 % des letzten Bruttoeinkommens.
2. Abzüge und fehlende Anpassung an steigende Lebenshaltungskosten
Von der Erwerbsminderungsrente müssen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt werden. Zudem steigen die Lebenshaltungskosten kontinuierlich an, während Rentenanpassungen oft nicht ausreichen, um mit der Inflation mitzuhalten.
3. Strenge Zugangsvoraussetzungen und Teilrente
Viele Betroffene erhalten nur eine teilweise Erwerbsminderungsrente, wenn sie theoretisch noch in der Lage wären, eine andere Tätigkeit auszuüben – unabhängig davon, ob eine solche Arbeit tatsächlich verfügbar ist. Dies verschärft die finanzielle Notlage zusätzlich.
4. Zusätzliche Kosten durch Krankheit oder Behinderung
Menschen mit Erwerbsminderung haben oft erhöhte Ausgaben für Medikamente, Therapien oder Hilfsmittel, die nicht vollständig von der Krankenkasse übernommen werden. Diese zusätzlichen Belastungen sind mit einer geringen Rente kaum zu stemmen.
5. Abhängigkeit von Sozialleistungen
Da die EM-Rente in vielen Fällen unter dem Existenzminimum liegt, sind Betroffene häufig gezwungen, zusätzliche Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Wohngeld zu beantragen. Dies führt zu finanzieller Unsicherheit und einem hohen bürokratischen Aufwand.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist also für alle Arbeitnehmer absolut zwingend erforderlich. Auf die Leistungen aus der Erwerbsminderungsrente alleine kann man sich keinesfalls verlassen.
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